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27 März, 2011 

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Finanzierung und Förderung für Solarstromanlagen < 30KWp


1. Zinsverbilligtes KfW Darlehen

Für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage auf einem wohnwirtschaftlich genutzten Gebäude wird das
KfW Programm „Solarstrom erzeugen“ angeboten.  Bei gemischt genutzten Objekten können im Rahmen des KfW Programms die Kosten für die Photovoltaikanlage nur entsprechend dem Anteil der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche finanziert werden.

Bedingungen:

- Antrag vor Vorhabensbeginn
- Antrag bei Hausbanken und Sparkassen
- Antrag mit Kostenvoranschlag oder Angebot
- Mittel stehen in sehr hohem Umfang zur Verfügung
- Bewilligungszeit innerhalb der KfW derzeit 3-4  Wochen
- Eine Darlehensaufstockung kann bis zur Fertigstellung erfolgen

Bereits Gewerbetreibene können grundsätzlich nur über das
KfW-Umweltprogramm und dem ERP-Umweltprogramm eine Solarstromanlage finanzieren. 

KfW Servicerufnummer: 0180/ 1 33 55 77 zum Ortstarif              


2. Steuerbetrachtung

Besondere
Steuereffekte sind: Die Umsatzsteuer wird auch für Privatpersonen vom Finanzamt zurückerstattet. Privatpersonen gelten im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer,     wenn Sie eine Gewinnabsicht haben.

Innerhalb der Einkommenssteuererklärung können die Kosten für Abschreibung und Zinsen geltend gemacht werden. Hier findet insbesondere eine 20 prozentige Sonderabschreibung innhalb von 5 Jahren und eine 5 prozentige allgemeine Abschreibung innerhalb von 20 Jahren Nutzungsdauer Anwendung.  Gewerbesteuer ist aufgrund von Freibeträgen nicht zu zahlen.


3. Energieeinspeisegesetz (EEG)

Die Einspeisevergütung wird für 20 Kalenderjahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr gesetzlich garantiert.

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt.

Für Solarstromanlagen auf Ackerflächen, die seit 01.07.2010 an das Netz gegangen sind, gibt es keine Vergütung mehr.

Freilandanlagen:

28,43 Cent pro kWh

Dachanlagen

28,74 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung
27,33 Cent pro kWh, Anlagenteil  30-100 kW
25,86 Cent pro kWh, Anlagenteil ueber 100 kW bis 1000KW

21,11 Cent pro KWh bis 30 KW (Selbstgenutzter Strom)

Fassadenanlagen

wie Dachanlagen

 

 

 

Die obigen Tarife der Einspeisevergütung sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer ausbezahlt wird, soweit vom Anlagenbetreiber eine Erklärung über die umsatzsteuerliche Erfassung vorgelegt wird. Die ausbezahlte Umsatzsteuer ist an das Finanzamt wieder abzuführen. Dagegengerechnet werden kann die Mehrwertsteuer, die bei der Errichtung der Anlage gezahlt wurde: diese wird vom Finanzamt im Rahmen der Vorsteuererstattung zurückerstattet.

Die Vergütung wird jeweils für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, wobei die Monate des Jahres der Inbetriebnahme noch dazugerechnet werden.

Neuerungen ab  01.07.2011:

-voraussichtlich wird die Einspeisevergütung nochmals um bis zu 13% gesenkt


Mach den Sonnendeal . . .
 

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